Instand-
haltung.
Um für Brandschutzanlagen einen störungsfreien, sicheren und nachhaltigen Betrieb zu gewährleisten, sind Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten unerlässlich. Diese Arbeiten erhalten besonders dort einen höheren Stellenwert, wo ein Anlagenversagen Menschenleben gefährden könnte. Für die Betreiber gelten daher eine Reihe von gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Normen.
Auszugsweise genannt sind:
- DIN 31051
- Instandhaltungsmaßnahmen
- DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb
- DGUV Regel 105-001 Einsatz von Feuerlöschanlagen mit sauerstoffverdrängenden Gasen
- VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall
- VdS 3518 Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen
Wir als d & d Brandschutzsysteme GmbH erarbeiten für jeden Kunden Wartungskonzepte, die auf seine Wünsche und Notwendigkeiten abgestimmt sind. Unser qualifiziertes Wartungspersonal ist spezialisiert und auf die Montage und Instandhaltung von Brandschutzanlagen geschult. Wartungsverträge stellen sicher, dass die notwendigen Leistungen termingerecht und zuverlässig erbracht werden.
Die Terminverfolgung und das frühzeitige Erinnern für anstehende Termine übernimmt unsere Fachabteilung. Sollte es zu unerwarteten Anlagenstörungen kommen, steht unser Wartungsdienst schnellstmöglich zur Verfügung!
Dies gilt auch für Störungen außerhalb der normalen Dienstzeiten. Zu diesem Zweck existiert ein 24-Stunden-Notdienst, der auch an Wochenenden bereitsteht.
Wir sind für
Sie da
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, technische Fachkompetenz sowie exzellenten Service und sorgen dafür, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Denn Ihre Sicherheit ist unser Anspruch. Wir sind sicher, dass wir auch für Ihre Anforderungen die ideale Lösung haben! Überzeugen Sie sich selbst.