Brandschutzexperte strebt neue VdS- Anerkennung 3877 für Door-Fan-Prüfmethode an

d&d Brandschutzsysteme GmbH reagiert auf VdS Änderung für Feuerlöschanlagen

Die d&d Brandschutzsysteme GmbH nimmt die wesentlichen Änderungen des VdS zur Richtlinie 2381 „Feuerlöschanlage mit halogenisierten Kohlenwasserstoffen“ zum Anlass, die entsprechende VdS-Anerkennung 3877 zu erlangen, um wiederkehrende Messungen durchführen zu dürfen.
Anlass für die Einleitung des VdS-Anerkennungsverfahrens seitens des Unternehmens ist, dass die bisherige Auslegung der Löschanlagen mit halogenisierten Kohlenwasserstoffen durch wiederkehrende Dichtigkeits-Prüfungen ersetzt wurde und in Folge ein höherer Bedarf an Raumdichtigkeitsmessungen bei Kunden besteht. Die zugrunde gelegten Erkenntnisse beruhen auf den Erfahrungswerten, dass Door-Fan-Tests bei Anlagen mit Inertgasen im Schnitt eine Erfolgsquote von ca. 90 % haben, während der Wert bei Anlagen mit halogenierten Kohlenwasserstoffen auf nur ca. 60 % kommt.
Für Anlagen nach VdS 2093 „Feuerlöschanlagen mit Kohlenstoffdioxid“ sowie nach VdS 2380 „Feuerlöschanlagen mit nicht verflüssigten Inertgasen“ ändert sich nichts; sie bleiben von der Anpassung unberührt und die bekannten Vorgaben greifen auch weiterhin.
Das neue Anerkennungsverfahren VdS 3877 „Door-Fan-Prüfmethode zur Bestimmung der Haltezeit“ wurde erarbeitet, damit Fachexperten wie die d&d Brandschutzsysteme GmbH, welche die Erfahrungen im Bereich Raumdichtigkeitsmessungen für Löschanlagen nach ISO/EN/ NFPA sowie im Bereich Luftdurchlässigkeitsmessung von Gebäuden besitzen, die Legitimation erhalten, wiederkehrende Messungen durchführen zu dürfen.
„Wir halten es in diesem Zusammenhang für sehr wichtig, die entsprechend aus der VdS 3876 „Anerkennung von Unternehmen zur Durchführung von Raumdichtheitsprüfungen“ entwickelten Door-Fan-Prüfmethode nach VdS 3877, zu erlangen, so Ilija Divkovic, Geschäftsführer der d&d Brandschutzsysteme.

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