Brandschutz steht an erster Stelle

DIN 14675 legt nach Änderung mehr Wert auf Betreiberverantwortung

Seit April ist in der DIN 14675 genauer festgelegt, in welchem Umfang Brandmeldeanlagen aufgebaut, betrieben und instand gehalten werden müssen. Experten, wie die d & d Brandschutzsysteme GmbH, erleben dennoch regelmäßig Nachlässigkeiten im Umgang mit der Instandhaltung brandschutztechnischer Anlagen. Eine rechtzeitige Inspektion und Wartung von Brandmelde- und Löschanlagen bringt dagegen nur Vorteile mit sich. So ermöglicht eine vorbeugende Wartung über den Profi nicht nur den Austausch von Verschleißteilen ohne zeitlichen Verlust. Auch erübrigen sich damit die kostspielige Anschaffung und Vorhaltung von Reparatur- und Ersatzteilen. Gerade beim Einsatz stationärer Löschanlagen ist die Instandhaltung ein enorm wichtiger Aspekt. Wird diese vernachlässigt, werden die Betreiber im Falle eines Brandes wegen Fahrlässigkeit persönlich zur Rechenschaft gezogen. Um dies zu verhindern, werden bei der allgemeinen Inspektion beispielsweise die Brandmeldeanlagen, die Melder, Steuerungen, die Energieversorgung sowie die Alarmierungseinrichtungen überprüft und bei Bedarf ausgetauscht. „Bei unseren Einsätzen haben wir Diagnosegeräte, Druckschläuche und Rauchmelder dabei. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, wann welches Teil an seine Verschleißgrenze stößt“ führt Ilija Divkovic, Geschäftsführer der d & d Brandschutzsysteme, aus. Daneben bietet das bundesweit agierende Unternehmen die Door-Fan Test Methode an. Hierbei werden die Wirksamkeit der Anlage sowie die Dichtigkeit des Raumes geprüft. Bei chemischen Gaslöschanlagen empfiehlt die VdS-Schadenverhütung mindestens alle zwei Jahre eine Inspektion, bei baulichen oder technischen Änderungen eine sofortige Überprüfung. Mit Nachdruck betont allerdings der Brandschutzexperte: „Ganz nach dem Prinzip Prävention statt Reaktion: die vorbeugende Instandhaltung brandschutztechnischer Anlagen dient in erster Linie dem Schutz von Personen und Sachwerten.“

 

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